E-Rechnung prüfen: XRechnung & ZUGFeRD lesen

E-Rechnung ablegen → lesen und prüfen

Häufige Fragen

Was sind XRechnung und ZUGFeRD?
Beides sind E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 — strukturierte Daten, die eine Buchhaltung ohne Abtippen übernehmen kann. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei (Syntax UBL oder CII), der deutsche Standard für Rechnungen an Behörden. ZUGFeRD, in Frankreich Factur-X, ist eine PDF mit eingebettetem XML: Menschen lesen die PDF, Programme das XML. In Deutschland gelten die ZUGFeRD-Profile BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG als E-Rechnung, MINIMUM und BASIC WL nicht.
Wer muss in Deutschland E-Rechnungen empfangen und ausstellen?
Stand Oktober 2026: Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können. Beim Ausstellen gilt eine Übergangszeit: Bis Ende 2026 sind Papierrechnungen und – mit Zustimmung des Empfängers – andere Formate wie PDF noch erlaubt, ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 1. Januar 2028 alle. Ausnahmen gibt es etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und für Kleinunternehmer. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung — im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.
Was wird geprüft — und was nicht?
Geprüft werden die Pflichtangaben und Rechenregeln der EN 16931: Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer und Käufer, jede Position, die Summen, die Umsatzsteuer je Kategorie, Datums- und Zahlenformate. Bei einer XRechnung kommen die wichtigsten deutschen Regeln dazu, etwa Leitweg-ID, Ansprechpartner und IBAN. Nicht geprüft werden das vollständige XML-Schema, alle Codelisten, ob PDF und XML einer ZUGFeRD-Rechnung übereinstimmen und ob Preise und Steuersätze inhaltlich stimmen. Verbindlich prüft das offizielle Prüfwerkzeug der KoSIT.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
Stand Oktober 2026: In Österreich müssen Rechnungen an den Bund seit 2014 elektronisch über das Unternehmensserviceportal kommen, im Format ebInterface oder PEPPOL; eine allgemeine Pflicht zwischen Unternehmen gibt es nicht. In der Schweiz gibt es ebenfalls keine allgemeine Pflicht, die Bundesverwaltung verlangt E-Rechnungen von ihren Lieferanten ab einem bestimmten Auftragswert. Das Werkzeug liest UBL und CII — also auch PEPPOL-Rechnungen, aber nicht ebInterface.
Was passiert mit meinen Daten?
Nichts. Die Datei wird vollständig in Ihrem Browser gelesen und geprüft; sie wird nicht hochgeladen, nirgendwo gespeichert und an niemanden geschickt. Auch der Prüfbericht entsteht auf Ihrem Gerät. Nach dem Neuladen der Seite ist alles weg.

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