Preisschilder erstellen

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Produkte

  1. Grundpreis

Schild

Land
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Format
Grundpreis je
Logo (optional)

Die Vorschau erscheint, sobald ein Produkt einen Preis hat.

Häufige Fragen

Muss der Grundpreis auf das Preisschild?
Ja, bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden. Deutschland: neben dem Gesamtpreis „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ (§ 4 PAngV), je 1 kg, 1 l, 1 m, 1 m² oder 1 m³; je 100 g oder 100 ml nur bei loser Ware (§ 5 PAngV). Österreich: je 1 kg, 1 l, 1 m, 1 m² oder 1 m³ (§ 10a PrAG); je 100 g oder 100 ml etwa bei Wurst, Käse, Schokolade und Kosmetik, je Stück etwa bei Eiern und Gebäck, je Produktgruppe in einem Geschäft einheitlich. Seit 30. Dezember 2025 gilt der Grundpreis im Regal als leicht lesbar, wenn er 4 mm hoch ist und der Preis 8 mm; ist der Preis größer, hat der Grundpreis die Hälfte davon (§ 4 Abs. 1a PrAG). Schweiz: je l, kg, m, m² oder m³ oder einem dezimalen Teil davon, also auch je 100 g (Art. 5 und 6 PBV); nicht nötig etwa bei Stückware und bei 1, 2 oder 5 kg bzw. l und ihren dezimalen Teilen wie 500 g. Das Werkzeug rechnet den Grundpreis aus Preis und Inhalt (500 g zu 3,99 € → 1 kg = 7,98 €), lässt ihn weg, wenn er gleich dem Preis ist, und setzt ihn auf jedem Schild halb so groß wie den Preis. Für kleine Geschäfte mit Bedienung, Hofläden und einige Warengruppen gibt es Ausnahmen — im Zweifel fragt man bei der Wirtschaftskammer bzw. IHK nach.
Was muss bei einem Angebot auf dem Schild stehen?
In Deutschland bei jeder angekündigten Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung (§ 11 PAngV); ausgenommen sind individuelle Rabatte und verderbliche Ware, die wegen des nahen Ablaufs billiger wird, wenn das erkennbar ist. Eine Ermäßigung in Prozent muss sich auf diesen Preis beziehen (EuGH, Urteil vom 26. September 2024, C-330/23). In Österreich gilt bei Ermäßigungen in Beträgen oder Prozent dasselbe: der vorherige niedrigste Preis der letzten 30 Tage im selben Vertriebskanal (§ 9a PrAG). In der Schweiz darf ein Vergleichspreis („statt“) nur stehen, wenn die Ware tatsächlich so angeboten wurde — unmittelbar davor (dann höchstens halb so lange und längstens zwei Monate) oder mindestens 30 Tage am Stück (dann ohne Frist, auch für weitere Senkungen; Art. 16 PBV seit 1. Jänner 2025). Deshalb heißt das Feld „Tiefstpreis 30 Tage“ bzw. in der Schweiz „Bisheriger Preis“: Tragen Sie dort nur einen Preis ein, den Sie wirklich verlangt haben. Gedruckt wird „Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 4,99 €“ bzw. „statt CHF 4.90“, dazu die Ermäßigung in Prozent — aus diesem Preis gerechnet und abgerundet, nie größer, als sie ist.
Welche Größen und welches Papier passen?
Zum Schneiden auf A4: Regalstreifen 90 × 39 mm für Preisschienen mit 39 mm Einschubhöhe (14 je Blatt), A7 quer 105 × 74 mm für kleine Aufsteller (4 je Blatt, im Querformat) und A6 quer 148 × 105 mm für Schildhalter und Schaufenster (2 je Blatt). Normales Papier oder Karton bis zur Stärke, die Ihr Drucker nimmt; geschnitten wird an den Schnittmarken außen am Blatt. Dazu die fünf A4-Etikettenbögen aus „Etiketten drucken“ (Avery Zweckform 3474 und 3475, HERMA 4453, 4614, 4608 und 4606). Drucken Sie immer in Originalgröße („Tatsächliche Größe“ oder „100 %“), nie „An Seite anpassen“. Auf Etiketten unter 30 mm Höhe fehlen Name und Logo des Geschäfts — der Platz gehört dem Preis.
Kann ich meine Liste aus Excel übernehmen?
Ja. Markieren Sie die Zeilen in Excel, Numbers oder Google Tabellen, kopieren Sie sie und fügen Sie sie unter „Aus Excel einfügen“ oder direkt in ein Feld „Produkt“ ein. Ohne Kopfzeile gilt die Reihenfolge Produkt, Preis, Inhalt (auch Menge und Einheit in zwei Spalten), Tiefstpreis, Anzahl; mit Kopfzeile erkennt das Werkzeug Spalten wie „Bezeichnung“, „VK Preis“, „Menge“ und „Einheit“ an ihrem Namen. Zahlen dürfen „3,99“, „3.99“ oder „1.410,50“ heißen.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Liste wird in Ihrem Browser gelesen und die PDF dort erstellt; Preise, Produkte und Logo gehen an keinen Server. Nur angemeldet speichert sich die Liste mit Einstellungen und Logo von selbst als Eintrag „Preisschilder“ in Ihrem Konto (Server in Frankfurt), damit Sie sie später ändern und neu drucken können.

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