Ländervergleich
Geschäft im DACH-Raum: Regeln für kleine Firmen
In Deutschland und Österreich richtet sich die Größe eines Unternehmens nach der EU: Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme, Kleinunternehmen weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. €, mittlere Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Die Schweiz zählt nur die Beschäftigten. Wer über die Grenze verkauft, trifft auf drei Unterschiede: die Umsatzsteuer (19 % in Deutschland, 20 % in Österreich, 8,1 % in der Schweiz), die Grenzen für Kleinunternehmer und die Schweiz als Land außerhalb der EU mit eigener Währung.

Samuel Welte, Softwareentwickler
Stand:
Welche Unternehmensgrößen gibt es im DACH-Raum?
In Deutschland und Österreich gilt die Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission. Sie zählt die Beschäftigten und dazu den Jahresumsatz oder die Bilanzsumme — es genügt, wenn eine der beiden Geldgrenzen eingehalten ist.
Die Schweiz kennt diese Geldgrenzen nicht. Das Bundesamt für Statistik (BFS) und das KMU-Portal des Bundes teilen nur nach Beschäftigten ein; die Grenze von 250 Beschäftigten ist dieselbe wie in der EU.
„Kleinunternehmen“ meint hier die Größe. Die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer ist etwas anderes und hängt nur am Umsatz — dazu weiter unten.
| Größenklasse | Deutschland und Österreich (EU) | Schweiz (BFS) |
|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme | 1 bis 9 Beschäftigte |
| Kleinunternehmen | unter 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme | 10 bis 49 Beschäftigte |
| Mittleres Unternehmen | unter 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme | 50 bis 249 Beschäftigte |
| Großunternehmen | ab 250 Beschäftigten oder über 50 Mio. € Umsatz und zugleich über 43 Mio. € Bilanzsumme | ab 250 Beschäftigten |
- Beschäftigte zählen in Jahresarbeitseinheiten: Eine Vollzeitkraft über das ganze Jahr zählt eins, Teilzeit- und Saisonkräfte zählen anteilig, Lehrlinge und Auszubildende gar nicht.
- Der Umsatz zählt ohne Umsatzsteuer.
- Gehört die Firma zu einer Gruppe, werden Partner- und verbundene Unternehmen mitgerechnet.
- Die Klasse wechselt erst, wenn eine Grenze in zwei Geschäftsjahren hintereinander über- oder unterschritten wird.
Welche Größenklassen gelten für den Jahresabschluss in Deutschland und Österreich?
Für GmbH, AG und andere Kapitalgesellschaften gibt es eigene Größenklassen im Handelsrecht: § 267 und § 267a HGB in Deutschland, § 221 UGB in Österreich. Von ihnen hängt ab, welche Vorschriften für den Jahresabschluss gelten.
Gezählt wird anders als bei der EU: Eine Gesellschaft gehört in eine Klasse, wenn sie mindestens zwei von drei Grenzen nicht überschreitet — Bilanzsumme, Umsatz in den zwölf Monaten vor dem Stichtag und Beschäftigte im Jahresdurchschnitt. Eine neue Klasse gilt erst, wenn das an zwei Stichtagen hintereinander zutrifft, bei einer Neugründung schon am ersten.
Daneben gibt es in Deutschland die KMU-Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn. Sie zählt nur Beschäftigte und Umsatz und lässt mittlere Unternehmen bis 499 Beschäftigte zu statt bis 249; die Umsatzgrenzen von 2, 10 und 50 Mio. € sind dieselben wie bei der EU.
| Größenklasse | Deutschland (HGB) | Österreich (UGB) |
|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | bis 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Beschäftigte | bis 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Beschäftigte |
| Kleinunternehmen | bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Beschäftigte | bis 6,25 Mio. € Bilanzsumme, 12,5 Mio. € Umsatz, 50 Beschäftigte |
| Mittleres Unternehmen | bis 25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Umsatz, 250 Beschäftigte | bis 25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Umsatz, 250 Beschäftigte |
| Großunternehmen | überschreitet mindestens zwei der Grenzen für mittlere | überschreitet mindestens zwei der Grenzen für mittlere |
Welche Umsatzsteuersätze gelten?
Deutschland und Österreich sprechen von Umsatzsteuer, die Schweiz von Mehrwertsteuer (MWST). Welcher ermäßigte Satz für eine Ware gilt, legt das Gesetz des jeweiligen Landes fest. Der Preisrechner rechnet Brutto und Netto mit den Sätzen aller drei Länder um.
| Land | Normalsatz | Ermäßigte Sätze |
|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | 7 % |
| Österreich | 20 % | 13 % und 10 %; seit 1. Juli 2026 dazu 4,9 % für einzelne Lebensmittel wie Milch, Butter, Eier und Gemüse |
| Schweiz | 8,1 % | 2,6 %, etwa für Lebensmittel, Bücher und Medikamente; 3,8 % für Übernachtungen |
Ab welchem Umsatz fällt Umsatzsteuer an?
Wer wenig Umsatz macht, kann ohne Umsatzsteuer verkaufen. Die Grenzen unterscheiden sich stark. Auf die Rechnung gehört dann ein Hinweis auf die Befreiung — der Rechnungs-Generator setzt ihn für Österreich und Deutschland.
| Land | Ohne Umsatzsteuer, solange | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Österreich | der Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr höchstens 55.000 € beträgt | Wird die Grenze um höchstens 10 % überschritten, gilt die Befreiung noch bis zum Jahresende. Gerechnet wird mit dem erhaltenen Betrag, ohne Umsatzsteuer herauszurechnen. |
| Deutschland | der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt | Auf die Rechnung gehört der Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. |
| Schweiz | der Umsatz unter 100.000 Franken im Jahr liegt | Gezählt wird der Umsatz im In- und Ausland — auch bei Firmen aus Deutschland und Österreich, die in der Schweiz Leistungen erbringen. |
- Für manche Dienstleistungen ausländischer Firmen gilt in der Schweiz eine Ausnahme von der MWST-Pflicht (Art. 10 Abs. 2 lit. b MWSTG) — nicht aber für Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen.
Was muss auf einer Rechnung stehen?
In allen drei Ländern gehören dieselben Kernangaben auf eine Rechnung. Der Rechnungs-Generator prüft sie für Österreich und Deutschland beim Ausfüllen; Rechnungen in Franken nach Schweizer Recht erstellt er nicht.
- Name und Anschrift von Ihnen und von Ihrem Kunden — in der Schweiz genügen Name und Ort.
- Ihre Steuernummer: in Österreich die UID-Nummer, in Deutschland die Steuernummer oder USt-IdNr., in der Schweiz die MWST-Nummer.
- Rechnungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer (Deutschland, Österreich).
- Tag oder Zeitraum der Lieferung oder Leistung.
- Menge und Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung.
- Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag — bei einer Steuerbefreiung stattdessen ein Hinweis darauf.
Wann reicht eine vereinfachte Rechnung — und wann braucht es in Deutschland eine E-Rechnung?
Für kleine Beträge genügen weniger Angaben. In Österreich gilt das auch für jede Rechnung eines Kleinunternehmers. Über 10.000 € an eine andere Firma gehört dort zusätzlich die UID-Nummer des Kunden auf die Rechnung.
Deutschland stellt auf die E-Rechnung um: Rechnungen zwischen zwei in Deutschland ansässigen Firmen müssen in einem strukturierten elektronischen Format kommen. Papier oder PDF (mit Zustimmung des Kunden) sind nur übergangsweise erlaubt — für Leistungen bis Ende 2026, im Jahr 2027 nur noch, wenn der Umsatz des Ausstellers im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug. Rechnungen von Kleinunternehmern und Rechnungen bis 250 € dürfen weiter auf Papier oder als PDF kommen. Der Rechnungs-Generator erstellt PDF-Rechnungen, keine E-Rechnung.
| Land | Vereinfachte Rechnung bis | Was dann fehlen darf |
|---|---|---|
| Österreich | 400 € brutto | Angaben zum Kunden, Rechnungsnummer, UID-Nummer und der getrennte Steuerbetrag |
| Deutschland | 250 € brutto | Angaben zum Kunden, Rechnungsnummer, Steuernummer, Leistungsdatum und der getrennte Steuerbetrag |
| Schweiz | 400 Franken (Kassenzettel) | Angaben zum Kunden |
Was gehört ins Impressum?
Jede geschäftliche Website braucht Angaben zum Anbieter. Die Gesetze heißen in jedem Land anders, verlangen aber Ähnliches.
Dieselben Firmenangaben setzt der E-Mail-Signatur-Generator unter jede E-Mail.
| Land | Gesetz | Was mindestens dazugehört |
|---|---|---|
| Österreich | § 5 ECG und § 25 MedienG | Name oder Firma, Anschrift, E-Mail, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, UID-Nummer, Aufsichtsbehörde und Kammer, wo zutreffend. Dazu die Offenlegung — bei einer Website, die nur das Unternehmen vorstellt: Name, Unternehmensgegenstand und Sitz. |
| Deutschland | § 5 DDG | Name und Anschrift, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretung, E-Mail und ein schneller Kontaktweg, Register und Registernummer, USt-IdNr., Aufsichtsbehörde und Kammer, wo zutreffend. |
| Schweiz | Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG | Wer online Waren oder Leistungen anbietet: klare und vollständige Angaben zu Identität und Kontaktadresse samt E-Mail. |
- In Österreich müssen Preise im Netz klar als Brutto- oder Nettopreise erkennbar sein, und es muss dastehen, ob Versandkosten enthalten sind (§ 5 Abs. 2 ECG).
- In der Schweiz verlangt dasselbe Gesetz von Online-Shops außerdem: die Schritte bis zum Vertragsabschluss erklären, Eingabefehler vor der Bestellung korrigierbar machen und jede Bestellung sofort elektronisch bestätigen.
Euro oder Franken: Was gilt bei der Währung?
Deutschland und Österreich zahlen in Euro, die Schweiz in Franken (CHF). Eine Rechnung kann auch in der anderen Währung ausgestellt sein; für die Steuer wird dann in die Landeswährung umgerechnet.
Bei den Gratis-Tools: Der Preisrechner rechnet in Euro und Franken, Etiketten drucken setzt Preise auch im Schweizer Format (CHF 1'299.00). Der QR-Code für Überweisungen gilt nur für Euro — die Schweizer QR-Rechnung ist ein anderes Format.
| Land | Währung | Rechnung in fremder Währung |
|---|---|---|
| Deutschland | Euro (EUR) | Die Steuer wird mit dem Monatsdurchschnittskurs des Bundesfinanzministeriums in Euro umgerechnet. |
| Österreich | Euro (EUR) | Der Steuerbetrag steht zusätzlich in Euro auf der Rechnung. |
| Schweiz | Franken (CHF) | Beträge werden mit dem Kurs der Steuerverwaltung (ESTV) in Franken umgerechnet — Monatsmittel oder Tageskurs. |
Was gilt beim Versand zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Deutschland und Österreich gehören zur EU, die Schweiz nicht. Für Waren gibt es deshalb zwei Wege.
- An Privatkunden im anderen EU-Land: Bis 10.000 € im Vorjahr und im laufenden Jahr gilt die Umsatzsteuer Ihres eigenen Landes. Gezählt werden alle Verkäufe in andere EU-Länder zusammen, dazu Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen an Privatkunden dort. Darüber gilt die Steuer des Landes, in dem der Kunde wohnt; gemeldet wird sie gesammelt über den One-Stop-Shop (OSS) im eigenen Land.
- An Firmen mit UID-Nummer im anderen EU-Land: Die Lieferung ist im eigenen Land steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung). Bei Dienstleistungen an Firmen schuldet in der Regel der Kunde die Steuer (Reverse Charge).
- In die Schweiz: Für Firmen aus Deutschland und Österreich ist das eine Ausfuhr und im eigenen Land steuerfrei. An der Schweizer Grenze fällt Einfuhrsteuer an — außer sie beträgt je Verzollung höchstens 5 Franken.
- Wer solche steuerfreien Kleinsendungen für mindestens 100.000 Franken im Jahr an Kunden in der Schweiz schickt, wird dort MWST-pflichtig.
- Aus der Schweiz in die EU: Für Schweizer Firmen ist die Lieferung ins Ausland von der MWST befreit; in Deutschland und Österreich fällt bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer an.
Woher stammen die Zahlen?
Alle Zahlen auf dieser Seite sind im Oktober 2026 in den amtlichen Texten nachgelesen. Grenzen und Sätze ändern sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Dieser Überblick ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Größenklassen: Empfehlung 2003/361/EG, § 267 und § 267a HGB, § 221 UGB, Bundesamt für Statistik, KMU-Portal des Bundes, IfM Bonn.
Umsatzsteuer: Deutschland § 12 und § 19 UStG; Österreich § 6 und § 10 UStG; Schweiz Art. 10 und 25 MWSTG und die Steuersätze der ESTV.
Rechnung und Währung: Deutschland § 14, § 16 und § 27 Abs. 38 UStG, § 33 und § 34a UStDV; Österreich § 11 UStG; Schweiz Art. 26 MWSTG, Art. 45 und 57 MWSTV.
Impressum: § 5 ECG, § 25 MedienG, § 5 DDG, Art. 3 UWG.
Versand: § 3c, § 4, § 6a und § 13b UStG, One-Stop-Shop der EU-Kommission, Art. 7, 23 und 53 MWSTG, Richtlinie R-69-02 des BAZG.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
- Ist ein Ein-Personen-Unternehmen ein Kleinstunternehmen?
- Ja. Die EU-Empfehlung zählt Einpersonen- und Familienbetriebe ausdrücklich als Unternehmen. Mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme ist es ein Kleinstunternehmen. In der Schweiz zählt das BFS Firmen mit 1 bis 9 Beschäftigten als Mikrounternehmen.
- Zählen Inhaber und Teilzeitkräfte als Beschäftigte?
- Ja. Nach der EU-Empfehlung zählen mitarbeitende Eigentümer mit, Teilzeit- und Saisonkräfte anteilig. Lehrlinge und Auszubildende zählen nicht, ebenso wenig Zeiten im Mutterschafts- oder Elternurlaub.
- Gilt die Kleinunternehmerregelung auch im anderen EU-Land?
- Ja, unter Bedingungen: Der Umsatz in der ganzen EU darf im Vorjahr und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € betragen, die Grenze des anderen Landes muss eingehalten sein, und das Finanzamt im eigenen Land muss dafür eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erteilt haben. In der Schweiz gilt nur deren eigene Grenze von 100.000 Franken.
