PDF schwärzen

PDF laden → Stellen markieren → geschwärzt herunterladen

Häufige Fragen

Warum reicht ein schwarzer Kasten über dem Text nicht?
Ein Kasten, den ein PDF-Programm über eine Stelle legt, verdeckt sie nur am Bildschirm. Der Text darunter bleibt in der Datei: Markieren und Kopieren, die Suche oder ein einfaches Programm holen ihn wieder hervor — bei veröffentlichten Dokumenten ist das schon öfter passiert. Dieses Werkzeug malt deshalb nicht auf die Seite, sondern baut jede Seite mit Schwärzung als Bild neu auf. Die schwarzen Kästen sind eingebrannt, der Text darunter ist nicht mehr in der Datei.
Was wird außer den markierten Stellen entfernt?
Metadaten (Titel, Autor, Thema, Stichwörter, Programm, Datum und XMP-Daten), Kommentare und alle anderen Anmerkungen, Formularfelder, Dateianhänge, Lesezeichen und JavaScript. Ausgefüllte Formularwerte bleiben als Text auf der Seite und lassen sich schwärzen wie jeder andere Text. Ein Stempel oder eine Unterschrift, die als Anmerkung auf der Seite liegt, ist danach weg — das zeigt schon die Vorschau.
Lassen sich geschwärzte Seiten danach noch durchsuchen?
Nein. Eine Seite mit Schwärzung wird zum Bild mit 200 dpi, sauber zum Drucken — Text lässt sich darauf weder suchen noch kopieren, auch der nicht geschwärzte. Seiten ohne Schwärzung bleiben, wie sie waren, mit Text. Weil ein Bild mehr Platz braucht als Text, wird die Datei mit jeder geschwärzten Seite größer.
Woher weiß ich, dass wirklich nichts übrig ist?
Nach dem Schwärzen öffnet das Werkzeug das Ergebnis neu und sieht nach: kein Text auf den geschwärzten Seiten, keine Anmerkungen, keine Metadaten, Formularfelder, Lesezeichen, Anhänge oder Skripte. Erst wenn das stimmt, wird die Datei heruntergeladen. Die Suche findet nur, was als Text in der Datei steht — bei einem Scan ziehen Sie die Rechtecke von Hand. Sehen Sie das Ergebnis vor dem Weitergeben trotzdem selbst durch.
Hilft das bei der DSGVO?
Schwärzen ist ein üblicher Weg, personenbezogene Daten aus einem Dokument zu nehmen, bevor es weitergegeben wird — etwa wenn in einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO auch Daten anderer Personen stehen. Ob eine Schwärzung im Einzelfall reicht, welche Stellen es sein müssen und ob Sie das Dokument überhaupt weitergeben dürfen, kann dieses Werkzeug nicht beurteilen. Im Zweifel fragen Sie, wer bei Ihnen für den Datenschutz zuständig ist.
Was passiert mit meiner Datei?
Sie verlässt Ihren Browser nicht: Öffnen, Suchen, Schwärzen und die Prüfung laufen auf Ihrem Gerät. Die Datei wird weder hochgeladen noch gespeichert — schließen Sie die Seite, ist sie weg.

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